Sauerstoff durch Rettungsdienst bei Cluster-Kopfschmerz

Zum Thema „Notfall Cluster-Kopfschmerzen im Rettungsdienst und Sauerstoffgabe“ nimmt der Potsdamer Fachanwalt für Medizinrecht Johannes Eiken Stellung und beleuchtet dabei die rechtliche Sichtweise.

Michael Brumme
Michael Brumme
Cluster Hilfe Brandenburg

Cluster-Kopfschmerzen (Bing-Horton-Syndrom) zählen zu den stärksten Kopfschmerzen überhaupt. Betroffene beklagen im Alltag neben dem extremen Schmerzerlebnis, gelegentlich Schwierigkeiten in unserem Gesundheitssystem. Deswegen ist die Gesundheitsversorgung bei Cluster-Kopfschmerzen ein wichtiges Thema in unseren Gruppengesprächen.

Wie stark muss eine Clusterkopfschmerzattacke sein, damit man den Notarzt unter 112 anrufen kann, ohne Missbrauch des Notrufes zu betreiben?

Rechtsanwalt Johannes Eiken: „Zur Intensität der Schmerzen kann ich eigentlich nichts Genaues sagen. Das kann von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein. Ein Missbrauch von Notrufen ist gegeben, wenn die Not, die angezeigt wird, nicht besteht. Der Notruf muss absichtlich oder wissentlich erfolgen. Man muss sich also bewußt sein, dass durch die Helfer nicht erforderliche Maßnahmen ergriffen werden. Wenn man also eine Schmerzattacke hat, in deren Verlauf man nicht in der Lage ist, sich selbst zu helfen, wird man nicht von einem Missbrauch des Notrufs ausgehen können.“

Notfall Cluster-Kopfschmerzen
Notfall Cluster-Kopfschmerzen
Kann man den Notarzt rufen, wenn man keinen Sauerstoff zur Hand hat und diesen aber dringend zur Bekämpfung einer Clusterkopfschmerzattacke benötigt?

Rechtsanwalt Johannes Eiken: „Wenn man starke Schmerzen hat und kein Mittel, um diese zu behandeln, liegt wohl meist eine Situation vor, die die Benachrichtigung eines Notarztes rechtfertigen wird. Das kann aber auch von der Tageszeit und dem Wochentag abhängen. Im Zweifel würde ich immer die 112 wählen. Dann wird im Gespräch mit der Einsatzzentrale schnell klar, ob es sich eher um einen Fall für den Kassenärztlichen Dienst handelt.“

Sauerstoff Cluster-Kopfschmerzen
Sauerstoffbehandlung bei Cluster-Kopfschmerz

Die Fragestellungen kamen aus dem Mitgliederkreis der Selbsthilfegruppe „Cluster Hilfe Brandenburg“, welche sich regelmässig in Bernau bei Berlin trifft. Sie sind als Fragen Einzelner zu verstehen und dienen nicht zur Verallgemeinerung über ein Lagebild der Versorgung von Cluster-Kopfschmerz Patienten mit Sauerstoff in unserem Einzugsgebiet oder als Handlungskonzept im Notfall. In der Regel verfügen Betroffene nach Diagnostik durch einen Kopfschmerzspezialisten in der Nähe über ausreichende ärztliche Unterstützung bei der Erst- und Folgeversorgung der Sauerstofftherapie. Als Gesprächspartner stand uns zur Verfügung:

Johannes Eiken, Fachanwalt für Medizinrecht
Johannes Eiken, Fachanwalt für Medizinrecht

Johannes Eiken
Fachanwalt für Medizinrecht
Lennéstraße 74
14471 Potsdam

Kontakt:
Telefon: (0331) 70 48 500
Telefax: (0331) 70 48 501
E-Mail: info@medizinrecht-potsdam.de
Web: www.medizinrecht-potsdam.de

Informationen zur Versorgung bei Cluster-Kopfschmerzen in Berlin und im Land Brandenburg: