Austausch und Ausblick: Treffen der Selbsthilfegruppenleiter im Landkreis Barnim
Selbsthilfegruppenleiter aus dem Landkreis Barnim tauschten sich über Fördermittel, Herausforderungen und die Zukunft der Selbsthilfe aus.
Am Samstag, den 1. November 2025 lud Frau Petra May, Leiterin der Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe in Eberswalde, die Leiterinnen und Leiter der Selbsthilfegruppen aus dem Landkreis Barnim zu einem gemeinsamen Austausch ein. Veranstaltungsort war der Tagungsraum des Stadtmauertreffs in Bernau bei Berlin, der wie immer einen angenehmen Rahmen für das Treffen bot.
Auch Vertreter der Cluster Hilfe Brandenburg, darunter Michael Brumme und sein Stellvertreter, nahmen am Treffen teil. Sie brachten ihre Erfahrungen aus der Arbeit mit Betroffenen ein und unterstützten den Austausch über Fördermöglichkeiten und organisatorische Fragen.
Im Mittelpunkt standen die Berichte aus den einzelnen Gruppen. Dabei wurde deutlich, dass viele Gruppen mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind – insbesondere bei der Nachwuchsgewinnung und der Verteilung von Aufgaben innerhalb der Gruppen. Häufig scheuen sich Mitglieder, offiziell Verantwortung zu übernehmen, sodass viel Arbeit auf wenigen Schultern ruht. Der offene Austausch über diese Schwierigkeiten wurde von allen Teilnehmenden als hilfreich empfunden, um voneinander zu lernen und neue Ansätze zu diskutieren.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Fördermöglichkeiten für das Jahr 2026.
Frau May informierte über das Antragsverfahren der Pauschalförderung durch den vdek – GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg, einschließlich der Abrechnung der Fördermittel 2025 und der Erstellung des Arbeitsplans für 2026. Besonders praxisnah wurde besprochen, welche Maßnahmen förderfähig sind – und welche nicht.
Auch die Projektförderung über die örtlichen Krankenkassen war Thema, ebenso wie die Fördermittelanträge beim Landkreis Barnim. Hier stand Frau Richter aus dem Dezernat II (Finanzverwaltung/Controlling) des Landkreises den Gruppen als fachkundige Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie erläuterte das Verfahren und beantwortete konkrete Fragen aus der Praxis der Selbsthilfegruppen.
Zum Abschluss gab Frau May einen Ausblick auf das Jahr 2026. Neben den geplanten Veranstaltungen wurde dabei auch über den bevorstehenden personellen Wechsel in der Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe in Eberswalde informiert.
Das Treffen zeigte erneut, wie wichtig der persönliche Austausch zwischen den Gruppen ist – als Ort der gegenseitigen Unterstützung, des Lernens und der Motivation für das gemeinsame Ziel: die Selbsthilfe im Landkreis Barnim weiterhin lebendig und zukunftsfähig zu gestalten.
Kontakt
Michael Brumme
Gruppenleiter
Cluster Hilfe Brandenburg
Email m.brumme@clusterhilfebrandenburg.de
Telefon 0152 58425912
FAQ
Was ist Selbsthilfe?
Selbsthilfe bedeutet, dass sich Menschen mit vergleichbaren gesundheitlichen oder sozialen Problemen zusammenschließen, um sich gegenseitig zu unterstützen, Erfahrungen auszutauschen und Wege zur Bewältigung des Alltags zu finden. Dabei steht das Prinzip der Eigeninitiative, Solidarität und gegenseitigen Hilfe im Vordergrund – unabhängig von professionellen oder kommerziellen Leistungsanbietern. Selbsthilfe fördert Eigenverantwortung, stärkt das Selbstbewusstsein und entlastet zugleich das Gesundheitssystem.
Was ist eine Selbsthilfegruppe?
Eine Selbsthilfegruppe ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Betroffenen oder Angehörigen, die sich regelmäßig treffen, um offen über ihre Situation zu sprechen, Erfahrungen zu teilen und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die Arbeit erfolgt in der Regel ehrenamtlich, selbstorganisiert und unabhängig von professionellen oder kommerziellen Angeboten. Selbsthilfegruppen sind keine Therapiegruppen, können aber die medizinische oder psychologische Behandlung sinnvoll ergänzen.
Welche Aufgaben hat eine Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe?
Kontakt- und Beratungsstellen – wie die Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe in Eberswalde – unterstützen bestehende und neu entstehende Selbsthilfegruppen organisatorisch, beratend und informativ. Sie vermitteln Interessierte in passende Gruppen, informieren über Fördermöglichkeiten, unterstützen bei Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung und tragen damit wesentlich zur Stärkung der Selbsthilfestrukturen im Landkreis Barnim bei.
Wird eine Selbsthilfegruppe gefördert?
Ja. Viele Selbsthilfegruppen können finanzielle Unterstützung erhalten – beispielsweise über die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg, über örtliche Krankenkassen oder über Förderprogramme des Landkreises. Voraussetzung ist, dass die Gruppe regelmäßig aktiv ist, offen für neue Mitglieder und bestimmte Förderkriterien erfüllt (z. B. Gesundheitsbezug, Transparenz der Mittelverwendung, Nachweis regelmäßiger Gruppentreffen).
Wer kann Fördermittel für eine Selbsthilfegruppe beantragen?
Antragsberechtigt sind anerkannte Selbsthilfegruppen, die regelmäßig zusammenkommen, eine gesundheitliche oder psychosoziale Thematik bearbeiten und keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen. Der Antrag wird in der Regel durch die Gruppensprecherin oder den Gruppensprecher gestellt. Unterstützung erhalten Gruppen dabei von der zuständigen Kontakt- und Beratungsstelle.
Welche Ausgaben sind bei der Pauschalförderung förderfähig?
Förderfähig sind insbesondere Ausgaben, die unmittelbar der Gruppenarbeit dienen, zum Beispiel Raummieten für Gruppentreffen, Informations- und Aufklärungsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Flyer, Website, Pressearbeit), Porto, Büromaterialien oder digitale Kommunikationsmittel. Nicht förderfähig sind in der Regel Bewirtungskosten, Urlaubsfahrten, Geschenke, Spenden oder private Anschaffungen, die nicht im Zusammenhang mit der Selbsthilfearbeit stehen. Maßgeblich sind die Förderrichtlinien der jeweiligen Krankenkassen oder Förderstellen.
Was ist der Unterschied zwischen Pauschal- und Projektförderung?
Die Pauschalförderung dient der Unterstützung der laufenden Gruppenarbeit (z. B. Raummiete, Druckkosten, Porto). Die Projektförderung wird für zeitlich befristete, thematisch abgegrenzte Vorhaben vergeben – etwa Informationsveranstaltungen, Aufklärungsaktionen oder Schulungen. Beide Förderarten können sich ergänzen, dürfen aber nicht für denselben Zweck beantragt werden.
Wann müssen die Anträge für 2026 eingereicht werden?
Die Fristen sind je nach Fördermittelgeber unterschiedlich. Für die GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg liegt der Stichtag erfahrungsgemäß Ende Januar 2026. Es empfiehlt sich, die Unterlagen frühzeitig vorzubereiten, da Nachweise und Belege aus dem Vorjahr erforderlich sind.
Wo bekomme ich Unterstützung bei der Antragstellung?
Die Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe in Eberswalde steht allen Selbsthilfegruppen beratend zur Seite – insbesondere bei der Antragstellung, Abrechnung von Fördermitteln und der Klärung der Förderfähigkeit einzelner Maßnahmen. Auch bei Fragen zu Änderungen der Förderrichtlinien oder Fristen unterstützt sie praxisnah.
Wie kann man neue Mitglieder oder Nachfolger für die Gruppenleitung gewinnen?
Neue Mitglieder lassen sich am besten über Offenheit, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen mit Arztpraxen, Kliniken oder Reha-Einrichtungen gewinnen. Hilfreich sind auch Vorträge, Aktionstage oder Presseartikel. Für die Nachfolge empfiehlt es sich, Aufgaben transparent zu verteilen, Interessierte frühzeitig einzubinden und sie schrittweise an Aufgaben heranzuführen.
Warum beklagen viele Selbsthilfegruppen eine mangelnde Nachwuchsgewinnung?
Viele Gruppen berichten, dass es zunehmend schwerfällt, neue oder jüngere Mitglieder zu gewinnen. Ein Grund liegt darin, dass jüngere Menschen oft anders kommunizieren – etwa über soziale Medien – und sich mit klassischen Strukturen der Selbsthilfe nicht mehr ausreichend identifizieren. Umso wichtiger ist es, die Selbsthilfe zeitgemäß, offen und verständlich zu präsentieren und neue Kommunikationswege zu nutzen. Motivation entsteht dort, wo Menschen sich gesehen, verstanden und gebraucht fühlen.
Quellen
- Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe, BHV Eberswalde. (o.J.). Selbsthilfekontaktstelle.
https://www.bhv-eberswalde.de/seite/694091/selbsthilfekontaktstelle.html (abgerufen am 04.11.2025). - vdek – Verband der Ersatzkassen e. V. (o.J.). GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe im Land Brandenburg: Pauschalförderung.
https://www.vdek.com/selbsthilfe (abgerufen am 04.11.2025). - Landkreis Barnim. (o.J.). Fördermittel für Selbsthilfegruppen: Informationen zu Antragsformularen und Zuständigkeiten.
https://www.barnim.de/dienstleistungen/dienstleistungen-detail/foerderung-selbsthilfegruppen (abgerufen am 04.11.2025). - Landesnetzwerk Selbsthilfe Brandenburg e.V. (o.J.). Netzwerk und Beratung für Selbsthilfegruppen.
https://www.selbsthilfe-brandenburg.de (abgerufen am 04.11.2025). - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband. (o.J.). Selbsthilfe im Paritätischen.
https://www.der-paritaetische.de/themen/gesundheit-teilhabe-und-pflege/selbsthilfe-im-paritaetischen/ (abgerufen am 04.11.2025). - Gesetzliche Krankenversicherung. (o.J.). § 20h SGB V: Förderung von Selbsthilfegruppen.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__20h.html (abgerufen am 04.11.2025).
Hinweis
Die Inhalte dieses Beitrags wurden mit größter Sorgfalt erstellt und dienen ausschließlich allgemeinen Informations- und Bildungszwecken sowie der historischen Dokumentation. Sie stellen keine individuelle rechtliche Beratung dar und ersetzen diese auch nicht. Für konkrete Fragen zur Förderung wenden Sie sich bitte an die Kontakt- und Beratungsstelle für Selbsthilfe, die jeweilige fördernde Stelle oder andere fachkundige juristische Stellen. Eine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der dargestellten Informationen wird nicht übernommen.
