Projektförderung gemäß § 20 h SGB V: Unterstützung für Selbsthilfegruppen
Die Projektförderung gemäß § 20 h SGB V bietet Selbsthilfegruppen eine wertvolle finanzielle Unterstützung, die ihre Arbeit im Gesundheitsbereich nachhaltig stärkt. Erfahren Sie mehr über die Grundlagen, Antragsstellung und die Vorteile dieser Förderung, basierend auf dem SEKIS-Seminar, geleitet von Detlef Fronhöfer.
Michael Brumme
Michael Brumme
Cluster Hilfe Brandenburg
Projektförderung gemäß § 20 h Sozialgesetzbuch (SGB) V

Projektförderung nach § 20h SGB V bietet eine wertvolle Möglichkeit, Selbsthilfegruppen und deren Projekte finanziell zu unterstützen. Diese Förderung ist darauf ausgelegt, Gruppen in ihrer Arbeit zu stärken, insbesondere im Gesundheitsbereich, wo sie oft eine entscheidende Rolle spielen.

SEKIS Seminar vom 05.11.2024

Die SEKIS (Selbsthilfe Kontakt- und Informationsstelle Berlin) veranstaltete am 5. November 2024 ein Seminar zum Thema „Projektförderung gemäß § 20 h SGB V“, an dem unser Gruppenleiter der Cluster Hilfe Brandenburg Michael Brumme teilnahm.

Referenten und Teilnehmer

Der Ehrenamtliche Berater der Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin, Detlef Fronhöfer, leitete das Seminar. Die Teilnehmer setzten sich aus unterschiedlichen Selbsthilfegruppen aus Berlin und Brandenburg zusammen, die gemeinsam nach Wegen suchten, ihre Projekte nachhaltig zu fördern.

Ziele und Inhalte des Seminars

Das Hauptziel des Seminars war es, den Teilnehmenden die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Projektförderung gemäß § 20 h SGB V näherzubringen. Detlef Fronhöfer erläuterte detailliert, wie und bei wem Selbsthilfegruppen Förderanträge stellen können, und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um die geplanten Projekte finanziell abzusichern.

Erfahrungsaustausch und Netzwerken

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Seminars war der Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmenden. Verschiedene Gruppenleiter*innen berichteten von ihren Erfahrungen und gaben wertvolle Tipps zur erfolgreichen Beantragung von Fördermitteln. Dies förderte die Vernetzung mit anderen Selbsthilfegruppen in der Region.

Zusammenfassung

Durch diese krankenkassenindividuelle Projektförderung gemäß § 20 h SGB V durch die gesetzliche Krankenversicherung können Projekte ins Leben gerufen und weitergeführt werden, die Betroffenen und ihren Angehörigen direkt zugutekommen. Das Gesetz schafft somit nicht nur finanzielle Sicherheit, sondern trägt auch zur Professionalisierung und Nachhaltigkeit ehrenamtlicher Arbeit bei. Die Zielsetzung von § 20h SGB V ist klar: die Stärkung der Selbsthilfearbeit durch gezielte finanzielle Unterstützung.

Das Seminar mit Detlef Fronhöfer vermittelte den Teilnehmenden nicht nur das nötige Wissen über Projektförderung und Rechtssicherheit, sondern förderte auch den Austausch und die Vernetzung untereinander. Damit wird der Grundstein für eine erfolgreiche Zukunft gelegt, in der Selbsthilfegruppen wie die Cluster Hilfe Brandenburg weiterhin einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung von Betroffenen leisten können.

Michael Brumme

Kontakt
Michael Brumme
Gruppenleiter
Cluster Hilfe Brandenburg
Email m.brumme@clusterhilfebrandenburg.de
Telefon 0152 58425912